Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mokka Supply UG (Haftungsbeschränkt) für die Einrichtung und den Betrieb von Artist-Shops
Dieser Vertrag wird geschlossen von der Mokka Supply UG (Haftungsbeschränkt) (im Folgenden Mokka) und dem Artist-Shop Betreiber (im folgenden Artist).
§1 Vertragsgegenstand, Definitionen, Vertragsschluss
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mokka Supply UG (haftungsbeschränkt) regeln die Einrichtung und den Betrieb von Artist-Shops, welche dem Artist den Verkauf individualisierbarer Produkte über den Artist-Shop an Endkunden dienen. Der Artist erhält für jeden erfolgreich vermittelten Verkauf von Produkten über einen seiner Artist-Shops nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine erfolgsabhängige variable Vergütung.
(2) Dafür gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Artist erkennt Mokka nicht an, es sei denn, dies wurde von beiden Partein ausdrücklich und in schriftlicher Form festgehalten.
(3) Ein „Artist-Shop“ bezeichnet ein von Mokka bereitgestelltes Online Profil mit integrierter Shop-Anwendung, eine Bestellung von Produkten durch Endkunden ermöglicht, wobei dafür eine variable erfolgsabhängige Vergütung ausgeschüttet wird. Bestellungen über einen Artist-Shop erfolgen bei Mokka. Somit sind Endkunden des Artist-Shops Endkunden von Mokka. Mokka ist für die technische Administration des Shop-Moduls verantwortlich und übernimmt die Vertragsabwicklung mit den Herstellern bzw. Lieferanten der Mokka-Produkte, deren Qualitätsprüfung, den Versand und die sonstige Abwicklung der Verkaufs-Transaktion mit den Endkunden sowie die Abrechnung der dem Artist zustehenden Vergütung.
(4) Mokka behält sich das Recht vor, Anfragen und Bestellungen abzulehnen, die nicht den jeweils von Mokka zu erstellenden technischen und organisatorischen Anforderungen entsprechen. Stellt sich heraus oder entsteht der begründete Verdacht, dass bestellte Produkte gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen ist Mokka, zusätzlich zu sämtlichen möglichen Ansprüchen, Einreden und Rechtsbehelfen berechtigt, den Abschluss einer solchen Bestellung abzulehnen oder von einer solchen Bestellung zurückzutreten. Mokka behält sich ferner vor, Bestellungen von Endkunden abzulehnen, die als kreditunwürdig bekannt sind und keine Vorauszahlung leisten wollen.
(5) Die Auswahl der auf den Artist-Shops bestellbaren Produkte aus der von Mokka vorgegebenen Produktpalette sowie die Auswahl der zur Bedruckung der Mokka-Produkte vorgesehenen Abbildungen, Logos und sonstigen druckfähigen Motive und deren Farb- und Größenbestimmungen im Rahmen der von Mokka vorgegebenen Spezifikationen obliegt dem Artist. Mokka ist jederzeit berechtigt, die Verfügbarkeit von Produkten bzw. mit bestimmten Motiven bedruckten Produkten einzuschränken oder diese aus dem Angebot zu nehmen.
(6) Eine Vereinbarung zwischen Mokka und dem Artist über die Einrichtung und den Betrieb eines Mokka-Artist-Shops kommt wie folgt zustande: Mit dem Ausfüllen des Anmeldeformulares auf der Webseite von Mokka gibt der Artist ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Einrichtung und den Betrieb eines Mokka-Artist-Shops. Mit dem Akzeptieren der Artist-AGB wird das Angebot nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtens.Mokka nimmt das Angebot des Artist durch eine Bestätigung per E-Mail an die vom Artist angegebene Mailadresse an.
(7) Die Festlegung der von den Endkunden zu zahlenden Preise der Mokka-Produkte erfolgt durch den Artist unter Berücksichtigung des von Mokka vorgegebenen Startpreises für Produkt und Druck sowie für die Provision des Artist als Mindestpreis ohne Umsatzsteuer (nachfolgend “Startpreis”). Mokka ist jederzeit berechtigt, den Startpreis zu verändern und wird die Preise für zukünftige Verkäufe entsprechend anpassen, wenn die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren. Mokka ist auch berechtigt, Rabatt- oder Gutscheinaktionen auszuführen und dabei sowohl die Start- und Endkundenpreise für Mokka-Produkte als auch die Preise für Artist-Produkte für einen begrenzten Zeitraum oder für einen begrenzten Personenkreis nach eigenem Ermessen herabzusetzen. Ausgenommen von Rabattaktionen sind gesetzlich preisgebundene Produkte und Produkte, bei denen der Artist eine Rabattaktion durch gesonderte Vereinbarung mit Mokka ausdrücklich ausgeschlossen hat.
§2 Betrieb von Artist-Shops
(1) Der Artist stellt Mokka auf eigene Kosten druckfähige Bild- und/oder Text-Materialien und Motive entsprechend den von Mokka vorgegebenen Spezifikationen bezüglich der verwertbaren Formate, Druckauflösungen und Farbauswahl (im folgendenden Designs) durch Übersendung bereit.
(2) Für die Ausgestaltung des Artist-Shops im Rahmen der Vorgaben des Shop-Moduls, die Auswahl der anzubietenden Artikel sowie die Werbung für die angebotenen Artikel ist allein der Artist verantwortlich.
(3) Der Artist hat Mokka vollständige, korrekte und jederzeit aktuelle Angaben über seine Identität und Kontaktadressen zu machen.
(4) Es ist möglich, dass Mokka dem Artist in unregelmäßigen Abständen per E-Mail Informationen über Artikel- und Leistungsänderung des Angebots, Service-Berichte, Tipps zu den Leistungen sowie weitere Informationen (auch über Angebote Dritter) mit Bezug zu seinem Artist-Shop zusendet.
§3 Nutzungsbedingungen, Rechte Dritte
(1) Der Artist räumt Mokka für das Vertragsgebiet ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, unwiderrufliches, auf Dritte übertragbares, nicht-exklusives, unentgeltliches Recht ein, die übermittelten Druckmotive und sonstige auf die Artistpage eingestellte Inhalte (insb. Hintergrundbilder, Slogans etc.) im Rahmen des in § 1 beschriebenen Vertragsgegenstands zu nutzen, insbesondere zu veröffentlichen, zu vervielfältigen und/ oder Produkte von Mokka mit dem von dem Artist bereit gestellten Motiv zu kennzeichnen und solchermaßen gekennzeichnete Produkte von Mokka zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, anzubieten und zu vertreiben. Es ist Mokka gestattet, vom Artist zur Verfügung gestellte Motive zu Werbezwecken für alle Formen der Werbung für Mokka zu verwenden. Dabei verzichtet der Artist auf das Recht der Urhebernennung. Von dieser Regelung unberührt bleibt die Möglichkeit des Artist, Dritten Rechte an eingestellten Inhalten nach bestimmten Lizenzmodellen einzuräumen.
(2) Der Artist garantiert, zur Einräumung der Rechte und Berechtigungen (insb. Urheber-, Persönlichkeits-, Marken- und sonstige Leistungsschutzrechte) in diesem Vertrag allein berechtigt zu sein und durch keine anderweitigen Bindungen, welcher Art und Form auch immer, an dem Abschluss und der Erfüllung einer Vereinbarung über die Eröffnung des Artist-Shops und der Lizensierung der Motive an Mokka gehindert zu sein. Der Artist stellt Mokka von jeglichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung der vertragsgegenständlichen Rechte durch Mokka frei und klaglos.
(3) Soweit und sofern im Rahmen dieser Vereinbarung – so etwa im Zusammenhang mit der Anlieferung von druckfähigen Motiven – Urheber–, Leistungsschutz – und/oder sonstige Rechte Dritter berührt sind, versichert der Artist, diese von den Berechtigten mit der Befugnis zur Weiterübertragung erworben zu haben und stellt Mokka in diesem Zusammenhang ebenfalls von Ansprüchen Dritter frei und klaglos.
(4) Der Artist versichert, für die angemessene Vergütung berechtigter Dritter allein Sorge zu tragen und Vergütungsansprüche Dritter stets in ordnungsgemäßer Weise zu erfüllen. Sollten dritte berechtigte Ansprüche wegen Rechtsverletzung durch die Nutzung eines Motivs des Artist geltend machen, ist Mokka von dem Artist umgehend in Kenntnis zu setzen. Außerdem behält sich Mokka in einem solchen Fall vor, die evtl. ausstehenden Vergütungen gemäß §4 einzubehalten, bis die rechtliche Auseinandersetzung endgültig geklärt wurde.
(5) Der Artist verpflichtet sich, bei der Erstellung und Verwendung eigener Inhalte geltendes Recht (insb. Straf-, Wettbewerbs- und Jugendschutzrecht) zu beachten. Des Weiteren verpflichtet sich der Artist gegenüber Mokka, dass jedwede Inhalte, die in das Portal eingestellt werden, weder durch deren Inhalt oder der Form gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Das gleiche gilt für das Setzen externer Links. Nicht erlaubt sind insbesondere das Verbreiten von Inhalten, die: konkrete medizinische Diagnosen, Beratungen oder Behandlungen; Rassismus; Gewaltverherrlichung und Extremismus irgendwelcher Art; Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und Gesetzesverstößen, Drohungen gegen Leib, Leben oder Eigentum; Hetzen gegen Personen oder Unternehmen; persönlichkeitsverletzende Äußerungen, Verleumdung, Ehrverletzung und üble Nachrede von Nutzern und Dritten sowie Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht; urheberrechtsverletzende Inhalte oder andere Verletzungen von Immaterialgüterrechten; Pornografie; sexuelle Belästigung von Nutzerinnen und Nutzern und Dritten; anstößige, sexistische, obszöne, vulgäre, abscheuliche oder ekelerregende Materialien und Ausdrucksweisen; religiöses Missionieren darstellen, betreffen oder beinhalten.
(6) Verstößt die vertragsgemäße Nutzung des bereitgestellten Materials durch Mokka gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter, sind Mokka und Mokkas verbundene Unternehmen, gesetzliche Vertreter, Angestellte und Erfüllungsgehilfen berechtigt, vom Artist Ersatz für die durch den Verstoß entstandenen Schäden und Aufwendungen verlangen und Mokka und die weiteren genannten Berechtigten auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter freizustellen. Dies gilt nicht, wenn der Artist den Verstoß nicht zu vertreten hat. Der Schadensersatz und die Freistellung beinhalten den Ersatz der Kosten, die durch die Rechtsverfolgung /-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind.
§4 Haftung von Mokka
(1) Auf Schadensersatz haftet Mokka a) unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Mokka bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen. b) beschränkt bei leichter Fahrlässigkeit nur im Falle einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Artist regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten Mokkas Erfüllungsgehilfen.
§5 Vergütung des Artist
(1) Der Artist erhält für jedes Produkt, welches von Endkunden über einen Artist-Shop des Artist erfolgreich gekauft und bezahlt wurde, nach Maßgabe der folgenden Regelungen eine Vergütung.
(2) Der Artist kann innerhalb der von Mokka vorgegebenen Grenzen, für jede von ihm erstellte Produktvorlage einen Betrag festlegen, welcher den von Mokka vorgegebenen vom Endkunden zu zahlenden Endpreis (im Folgenden Basispreis) der jeweiligen Produktvorlage absolut erhöht (im Folgenden „Artist-Aufschlag“). Im Falle eines erfolgreich bezahlten Verkaufs der Produktvorlage des Artist über einen seiner Shops erhält der Artist als Vergütung den von ihm eingestellten Artist-Aufschlag abzüglich einer etwaig beim Verkauf und der Lieferung an den Endkunden auf den Artist-Aufschlag angefallenen gesetzlichen Umsatzsteuer gutgeschrieben. Die Vornahme sowie die Höhe eines Abzugs der Umsatzsteuer sind von der umsatzsteuerlichen Beurteilung der Lieferung durch Mokka an den Endkunden und dem hierbei gesetzlich anzuwendenden Steuersatz abhängig. Aus diesem Grund kann die jeweilige Vergütung zwischen einem Minimumbetrag (verminderter Umsatzsteuersatz auf verschiedene Produkte) und einem Maximalbetrag (in Höhe des vollen Artist-Aufschlages) schwanken.
(3) Mokka behält sich vor, Änderungen am Basispreis vorzunehmen.
(4) Artists mit erbrachtem Nachweis der Umsatzsteuerpflicht in Deutschland erhalten neben der entstandenen Vergütung aus den Absätzen (2) und (3) die darauf anfallende gesetzliche Umsatzsteuer. Der Artist ist verpflichtet unaufgefordert jährlich einen Nachweis der Umsatzsteuerpflicht zu erbringen. Der Artist ist weiterhin verpflichtet, Mokka sämtliche relevanten Änderungen die Umsatzsteuerpflicht in diesem Vertrag betreffend unverzüglich mitzuteilen.
(5) Die Gutschrift einer Vergütung des Artist erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Zahlung des Endkunden für die jeweilige Bestellung, soweit die Zahlung nicht bis Ablauf dieses Zeitraums zurückgebucht wird. Der Artist erhält keine Vergütung auf verkaufte Produkte, die von Endkunden aufgrund anwendbarer gesetzlicher Regelungen oder Rücknahme-Richtlinien von Mokka gegen Erstattung oder Gutschrift des Kaufpreises zurückgesendet wurden. Das Guthaben des Artist bei Mokka wird nicht verzinst.
(6) Der Artist erhält monatlich, jedoch spätestens bis zum fünften Werktag des Folgemonats eine Abrechnung per E-Mail, in welcher das Guthaben des Artist angezeigt und auf das von ihm angegebene Konto überwiesen wird. Eine Mindestprovisionshöhe existiert dabei nicht. Die Auszahlung erfolgt in Euro.
(7) Jede Partei trägt ihre Kosten der Abrechnung und Auszahlung, einschließlich der Kosten ihrer jeweiligen Zahlungsdienstleister, selbst. Der Artist hat Mokka stets eine gültige und aktuelle Zahlungsverbindung mitzuteilen. Der Artist muss Empfänger der Gutschriften sein. Für eine falsch mitgeteilte Zahlungsverbindung ist der Artist verantwortlich. Soweit Mokka aus der Hinterlegung falscher Daten der vom Artist hinterlegten Zahlungsverbindung Kosten entstehen, sind diese vom Artist zu tragen.
§6 Vertragskündigung
(1) Der Vertrag über die Einrichtung und den Betrieb vonArtist-Shops wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann ordentlich von beiden Seiten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich (per Brief, Telefax oder E-Mail) gekündigt werden. Bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages erfolgte Bestellungen im Artist-Shop des Artist werden, ggf. auch nach Beendigung, von Mokka ausgeführt.
(2) Mokka behält sich vor, den Vertrag außerordentlich einseitig zu kündigen, sofern Tatsachen vorliegen, insb. wesentliche Vertragsbrüche der in §3 festgehaltenden Nutzungsbedingungen seitens des Artist, aufgrund derer ein weiteres Bestehen des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. In weniger schwerwiegenden Fällen behält sich Mokka vor den Artist abzumahnen.
§7 Schlussbestimmungen
(1) Dem Artist stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Darüber hinaus darf der Artist ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn der Anspruch des Artist auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(2) Soweit nicht anders vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben, ist der Artist ohne die vorherige Zustimmung von Mokka nicht berechtigt, Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung an Dritte abzutreten oder anderweitig zu übertragen.
(3) Mokka wird etwaige Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf seiner Webseite veröffentlichen. Sofern ein Artist von Mokka nach einer solchen Benachrichtigung weiterhin Motive für die Nutzung zur Verfügung stellt, gelten die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als stillschweigend anerkannt.
(4) Als Schriftform im Sinn dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten Erklärungen per Telefax, Brief und Email. Im Fall einer diesbezüglichen Erklärung gegenüber Mokka via Email ist diese zu richten an: [email protected].
(5) Für die Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und zwar unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(6) Der Geschäftssitz von Mokka ist Berlin und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen zwischen den Parteien.
§8 Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung zwischen Mokka und dem Artist über die Einrichtung und den Betrieb von eines Artist-Shops im Übrigen hiervon unberührt.